Stand: Juli 2026
Hinweis: Die englische und niederländische Fassung dieser Seite ist eine unverbindliche Übersetzung. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnung „Zur Alten Burg“, Zur Alten Burg 20, 56288 Braunshorn. Sie werden mit der Buchung Vertragsbestandteil.
Vermieter ist Gerd Schneider, Kastanienweg 15, 55543 Bad Kreuznach (nachfolgend „Vermieter“). Mieter ist die Person, die die Buchung vornimmt (nachfolgend „Gast“).
Kontakt: Telefon 0151 2350 7330, E-Mail FW56288@t-online.de
Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen, die direkt beim Vermieter erfolgen – etwa über das Anfrageformular dieser Website, per E-Mail oder telefonisch. Für Buchungen über Portale (z. B. FeWo-direkt, Airbnb, Expedia) gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Portals.
Die Darstellung der Ferienwohnung auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage.
Mit dem Absenden einer Anfrage gibt der Gast noch keine verbindliche Buchung ab. Der Vermieter antwortet mit einem konkreten Angebot (Zeitraum, Preis, Leistungen). Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Gast dieses Angebot annimmt und der Vermieter die Buchung in Textform (auch per E-Mail) bestätigt.
Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Angaben in der Buchungsbestätigung sowie diese Bedingungen.
Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Der Mietpreis versteht sich pro Nacht für die vereinbarte Personenzahl. Der Mindestaufenthalt beträgt in der Hauptsaison 5 Nächte, in der Nebensaison 3 Nächte.
Im Preis enthalten:
Zusätzlich können anfallen:
Es wird keine Kurtaxe bzw. Fremdenverkehrsabgabe erhoben.
Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen auf das in der Bestätigung genannte Konto zu überweisen.
Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Geht eine fällige Zahlung trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist nicht ein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Wohnung anderweitig vermieten. Die Regelungen des § 6 gelten entsprechend.
Eine Kaution wird in der Regel nicht erhoben. Der Vermieter behält sich vor, bei besonderen Umständen (z. B. größeren Gruppen) eine angemessene Kaution zu vereinbaren; diese wird dann in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und nach Abreise und Prüfung der Wohnung innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet.
Der Gast kann die Buchung jederzeit stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung beim Vermieter eingeht.
Im Fall der Stornierung werden folgende Entschädigungen fällig – berechnet auf den Mietpreis (ohne Endreinigung und sonstige Nebenkosten):
| bis 30 Tage vor Anreise | kostenlos |
| 29–14 Tage vor Anreise | 50 % |
| 13–7 Tage vor Anreise | 80 % |
| weniger als 7 Tage vor Anreise | 90 % |
| Nichtanreise ohne Absage | 90 % |
Der Vermieter bemüht sich, die Wohnung im stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten. Gelingt eine Weitervermietung, werden die dadurch erzielten Einnahmen angerechnet; der Gast zahlt dann nur die tatsächlich entstandenen Kosten.
Der Gast kann jederzeit nachweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Entschädigung entsprechend.
Kosten, die durch die Stornierung nicht anfallen (z. B. Endreinigung), werden nicht berechnet bzw. erstattet.
Empfehlung: Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie deckt in der Regel Stornokosten ab, die durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen.
Bei Verträgen über die Vermietung von Ferienwohnungen zu einem bestimmten Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein Rücktritt ist ausschließlich nach den Stornierungsbedingungen in § 6 möglich.
Diese Information erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht nach Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB.
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, sofern den Vermieter kein Verschulden trifft.
Die Anreise ist am Anreisetag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr möglich. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr zu verlassen.
Abweichende Zeiten können individuell vereinbart werden. Der Gast informiert den Vermieter rechtzeitig über die voraussichtliche Ankunftszeit, damit die Schlüsselübergabe abgestimmt werden kann.
Erscheint der Gast ohne Nachricht nicht bis zum Ende des Anreisetages, kann der Vermieter nach Ablauf von 24 Stunden anderweitig über die Wohnung verfügen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Nach dem Bundesmeldegesetz (§§ 29 ff. BMG) ist der Vermieter verpflichtet, für beherbergte Gäste einen Meldeschein zu führen. Der Gast ist gesetzlich verpflichtet, diesen bei oder unverzüglich nach der Anreise wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben.
Erfasst werden Name, Anschrift, Zeitraum des Aufenthalts sowie die Zahl der Mitreisenden. Bei ausländischen Gästen sind zusätzlich die Angaben aus dem Ausweisdokument erforderlich.
Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht verwendet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Die Wohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung genannten Personenzahl genutzt werden. Die Höchstbelegung beträgt 4 Personen. Im Wohnzimmer befindet sich zusätzlich ein Schlafsofa (125 × 180 cm), das sich besonders für ein Kind eignet.
Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter, den Vertrag fristlos zu kündigen oder eine angemessene Nachzahlung zu verlangen.
Die Beherbergung weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Hunde und andere Haustiere sind nach vorheriger Absprache willkommen. Art und Anzahl der Tiere sind bei der Buchung anzugeben.
Der Gast haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden und Verunreinigungen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen werden und nicht auf Betten oder Polstermöbeln liegen.
Der Vermieter übt das Hausrecht aus. Der Gast und seine Mitreisenden sind verpflichtet, die Wohnung sowie die Nachbarschaft nicht über das übliche Maß hinaus zu beeinträchtigen.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die Wohnung ohne Anspruch des Gastes auf Rückerstattung der Miete räumen zu lassen, wenn der Gast trotz vorheriger Abmahnung sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt – insbesondere wenn er
Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann – etwa bei erheblicher Beschädigung, Gewalt, Bedrohung oder groben, wiederholten Störungen des Hausfriedens.
Im Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung bleibt der Anspruch des Vermieters auf die volle vereinbarte Miete bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Ansprüche auf Ersatz weitergehender Schäden bleiben unberührt.
Der Gast hat die Wohnung im Kündigungsfall unverzüglich zu verlassen. Kommt er dem nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für sonstige Schäden haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für mitgebrachte Gegenstände des Gastes übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Nutzung von Garten, Terrassen und Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei vorübergehenden Störungen oder Ausfällen der Versorgung – etwa von Strom, Wasser, Heizung oder Internet/WLAN –, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen beim Netz- oder Versorgungsbetreiber), besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Der Vermieter wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, so schnell wie möglich für Abhilfe zu sorgen. Ein Anspruch auf durchgehende Verfügbarkeit des Internetzugangs besteht nicht.
Haftung des Gastes: Der Gast haftet für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Der Vermieter ist berechtigt, festgestellte Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen dem Gast in Rechnung zu stellen. Die Kosten bemessen sich nach dem Aufwand für Reparatur, Ersatz oder Sonderreinigung. Wurde eine Kaution hinterlegt, kann der Vermieter diese mit den Ansprüchen verrechnen; ein übersteigender Betrag ist vom Gast innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Aufsichtspflicht über mitreisende Kinder obliegt während des gesamten Aufenthalts – auch im Garten, auf den Terrassen, den Treppen und den Außenanlagen – ausschließlich dem Gast bzw. den begleitenden Erwachsenen. Gleiches gilt für die Beaufsichtigung mitgebrachter Tiere. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht entstehen.
Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Gast für die Kosten des Ersatzes, gegebenenfalls einschließlich eines erforderlichen Schließanlagenaustauschs.
Wird die Nutzung der Wohnung durch Umstände unmöglich, die keine Partei zu vertreten hat (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Ausfall der Versorgung), entfällt die Zahlungspflicht des Gastes für den betroffenen Zeitraum. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche – etwa auf Ersatz von Reisekosten – bestehen in diesem Fall nicht.
Tritt ein solches Ereignis während des laufenden Aufenthalts ein und wird die weitere Nutzung dadurch unmöglich, wird die Miete für die tatsächlich genutzten Nächte berechnet; der auf die verbleibenden Nächte entfallende Anteil wird erstattet.
Beide Parteien informieren einander unverzüglich, sobald ein Fall höherer Gewalt bekannt wird. Sie bemühen sich, eine einvernehmliche Lösung zu finden – etwa eine Verlegung des Aufenthalts auf einen späteren Zeitpunkt.
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.